GESETZTE UND VERORDNUNGEN
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Gesetze und Verordnungen des Schornsteinfegerhandwerks
Alles Wichtige auf einen Blick
Im Schornsteinfegerhandwerk spielen Gesetze und Verordnungen eine zentrale Rolle, um Sicherheit, Effizienz und Nachhaltigkeit zu gewährleisten.
Hier erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Regelungen, die für Eigentümer, Hausbewohner und das Handwerk selbst relevant sind.
Wichtige Gesetze und Verordnungen im Schornsteinfegerhandwerk
- Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG):
Das zentrale Gesetz, das die Aufgaben und Pflichten des Schornsteinfegerhandwerks regelt. Es stellt sicher, dass regelmäßige Überprüfungen und Kehrarbeiten durchgeführt werden, um Brandschutz und Umweltschutz zu gewährleisten.
➡️ Mehr erfahren beim Bundesministerium für Wirtschaft - Gebäudeenergiegesetz (GEG):
Das GEG regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude und deren Heizsysteme. Es zielt darauf ab, den Energieverbrauch zu - reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.
➡️ Informationen zum GEG auf Gesetze-im-Internet - Erste Verordnung zur Durchführung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (1. SchfHwG-DVO):
- Diese Verordnung präzisiert die Details der praktischen Durchführung von Kehr- und Überprüfungstätigkeiten.
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG):
Dieses Gesetz regelt Emissionen von Feuerstätten und Heizungsanlagen, um Luftverschmutzung zu minimieren. Schornsteinfeger überprüfen regelmäßig die Einhaltung der Vorgaben.
➡️ Zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - Feuerstättenverordnung:
Die Verordnung regelt den sicheren Betrieb von Feuerstätten wie Öfen, Kaminen und Heizungsanlagen. Hierbei geht es um den Schutz von Gebäuden und Bewohnern.
- Sicherheit: Vorschriften wie das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz sorgen dafür, dass Feuerstätten und Abgasanlagen regelmäßig geprüft werden, um Brandrisiken zu minimieren.
- Umweltschutz: Das Bundes-Immissionsschutzgesetz und das GEG tragen dazu bei, Emissionen zu senken und den Einsatz von nachhaltigen Energien zu fördern.
- Rechtliche Sicherheit: Als Eigentümer stellen Sie mit der Einhaltung dieser Gesetze sicher, dass Sie Ihren Pflichten nachkommen und mögliche Bußgelder vermeiden.
Direktlinks zu den Gesetzen
In Deutschland regeln mehrere Gesetze und Verordnungen die Energieberatung und die energetische Optimierung von Gebäuden.
Zu den wichtigsten zählen
Das GEG, in Kraft seit dem 1. November 2020, fasst die zuvor geltenden Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) zusammen.
Es legt energetische Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude fest und schreibt die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung vor.
Zudem enthält es Vorgaben zur Ausstellung von Energieausweisen und zur Durchführung von Energieberatungen.
Diese Förderung unterstützt Eigentümer von Wohngebäuden bei der Inanspruchnahme qualifizierter Energieberatungen. Gefördert werden 50 % des Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Zusätzlich gibt es für Wohnungseigentümergemeinschaften einen Zuschuss von 250 Euro für die Erläuterung der Beratungsergebnisse in Versammlungen.
Auf europäischer Ebene beeinflussen mehrere Richtlinien die nationale Gesetzgebung zur Energieberatung, darunter die Energieeffizienzrichtlinie (EED) und die Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Diese setzen Rahmenbedingungen und Ziele, die in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
Für Energieberater ist es essenziell, diese Gesetze und Verordnungen zu kennen und ihre Beratungstätigkeit entsprechend auszurichten, um eine rechtskonforme und effektive Beratung zu gewährleisten.
Wir beraten Sie gerne.