MARCEL ZIEGLER
„Ihr Experte für Brandschutz, Energieberatung und Schornsteinfeger-Services“

GESETZTE UND VERORDNUNGEN
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Gesetze und Verordnungen des Schornsteinfegerhandwerks

Alles Wichtige auf einen Blick

Im Schornsteinfegerhandwerk spielen Gesetze und Verordnungen eine zentrale Rolle, um Sicherheit, Effizienz und Nachhaltigkeit zu gewährleisten.
Hier erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Regelungen, die für Eigentümer, Hausbewohner und das Handwerk selbst relevant sind.

Wichtige Gesetze und Verordnungen im Schornsteinfegerhandwerk

  1. Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG):
    Das zentrale Gesetz, das die Aufgaben und Pflichten des Schornsteinfegerhandwerks regelt. Es stellt sicher, dass regelmäßige Überprüfungen und Kehrarbeiten durchgeführt werden, um Brandschutz und Umweltschutz zu gewährleisten.
    ➡️ Mehr erfahren beim Bundesministerium für Wirtschaft
  2. Gebäudeenergiegesetz (GEG):
    Das GEG regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude und deren Heizsysteme. Es zielt darauf ab, den Energieverbrauch zu
  3.  reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.
    ➡️ Informationen zum GEG auf Gesetze-im-Internet
  4. Erste Verordnung zur Durchführung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (1. SchfHwG-DVO)
  5. Diese Verordnung präzisiert die Details der praktischen Durchführung von Kehr- und Überprüfungstätigkeiten.
  6. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG):
    Dieses Gesetz regelt Emissionen von Feuerstätten und Heizungsanlagen, um Luftverschmutzung zu minimieren. Schornsteinfeger überprüfen regelmäßig die Einhaltung der Vorgaben.
    ➡️ Zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
  7. Feuerstättenverordnung:
    Die Verordnung regelt den sicheren Betrieb von Feuerstätten wie Öfen, Kaminen und Heizungsanlagen. Hierbei geht es um den Schutz von Gebäuden und Bewohnern.

Warum sind diese Gesetze wichtig?

  • Sicherheit: Vorschriften wie das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz sorgen dafür, dass Feuerstätten und Abgasanlagen regelmäßig geprüft werden, um Brandrisiken zu minimieren.
  • Umweltschutz: Das Bundes-Immissionsschutzgesetz und das GEG tragen dazu bei, Emissionen zu senken und den Einsatz von nachhaltigen Energien zu fördern.
  • Rechtliche Sicherheit: Als Eigentümer stellen Sie mit der Einhaltung dieser Gesetze sicher, dass Sie Ihren Pflichten nachkommen und mögliche Bußgelder vermeiden.

 Direktlinks zu den Gesetzen

Sie möchten sich detaillierter informieren? Über die untenstehenden Links gelangen Sie direkt zu den wichtigsten Gesetzestexten:

 

Unser Service für Sie

Wir sind Ihr Partner bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Als erfahrener Schornsteinfeger-Meisterbetrieb beraten wir Sie umfassend und sorgen dafür, dass alle Vorschriften erfüllt werden – für Ihre Sicherheit und ein gutes Gefühl.

 


In Deutschland regeln mehrere Gesetze und Verordnungen die Energieberatung und die energetische Optimierung von Gebäuden.

Zu den wichtigsten zählen 

1. Gebäudeenergiegesetz (GEG):

Das GEG, in Kraft seit dem 1. November 2020, fasst die zuvor geltenden Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) zusammen. 

Es legt energetische Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude fest und schreibt die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung vor. 

Zudem enthält es Vorgaben zur Ausstellung von Energieausweisen und zur Durchführung von Energieberatungen.


2. Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW): 

 

Diese Förderung unterstützt Eigentümer von Wohngebäuden bei der Inanspruchnahme qualifizierter Energieberatungen. Gefördert werden 50 % des Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Zusätzlich gibt es für Wohnungseigentümergemeinschaften einen Zuschuss von 250 Euro für die Erläuterung der Beratungsergebnisse in Versammlungen.


3. Energieeffizienzgesetz (EnEfG): Dieses Gesetz legt Energieeffizienzziele für Primär- und Endenergie bis zum Jahr 2030 fest und basiert auf den Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie. Es verpflichtet die öffentliche Hand, eine Vorbildfunktion einzunehmen, und fordert Unternehmen zur Implementierung von Energiemanagementsystemen auf.


4. Klimaschutzgesetz (KSG): Das Bundes-Klimaschutzgesetz definiert verbindliche Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen und legt Maßnahmen in verschiedenen Sektoren fest, einschließlich des Gebäudebereichs. Es bildet den rechtlichen Rahmen für die nationale Klimaschutzpolitik und beeinflusst somit auch die Anforderungen an die Energieberatung.


5. EU-Richtlinien: 

 

Auf europäischer Ebene beeinflussen mehrere Richtlinien die nationale Gesetzgebung zur Energieberatung, darunter die Energieeffizienzrichtlinie (EED) und die Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Diese setzen Rahmenbedingungen und Ziele, die in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

 


 

Für Energieberater ist es essenziell, diese Gesetze und Verordnungen zu kennen und ihre Beratungstätigkeit entsprechend auszurichten, um eine rechtskonforme und effektive Beratung zu gewährleisten.

Wir beraten Sie gerne.




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