Dienstleistungsangebot: Gas-Hausschau nach TRGI 2018
Wichtige Mitteilung zur Eigentümerverpflichtung
Gemäß der Technischen Regel für Gasinstallationen (TRGI 2018), basierend auf dem DVGW-Arbeitsblatt G600, sind Eigentümer und Betreiber von Gasverbrauchern verpflichtet, ihre Hausgasleitungen mindestens einmal jährlich durch eine Sichtkontrolle überprüfen zu lassen.
Diese Maßnahme dient der Verkehrssicherungspflicht und schützt Eigentümer vor Schadensansprüchen. Im Schadensfall ist der Nachweis einer sachgerechten und regelmäßigen Überprüfung zwingend erforderlich.
Unser Service für Sie:
Wir bieten Ihnen eine fachkundige und dokumentierte Gas-Hausschau gemäß TRGI 2018 an, die eine rechtssichere Prüfung und Dokumentation Ihrer Hausgasleitungen gewährleistet. So kommen Sie Ihrer Verpflichtung nach und minimieren Haftungsrisiken.
Unsere Leistungen umfassen:
- Prüfung aller frei verlegten Erdgasleitungen auf einwandfreien Zustand
- Kontrolle der Absperreinrichtungen am Hausanschluss
- Sicherstellung des freien Zugangs zu den Gaszählern
- Überprüfung der Be- und Entlüftung bei nachträglicher Verbauung
- Inspektion der Gasgeräte hinsichtlich Flammenbild und Abgasführung
Sie erhalten:
- Eine detaillierte Protokollierung der durchgeführten Prüfung sowie eine Auflistung eventueller Mängel
- Eine Prüfplakette mit Siegel des Prüfzeitraumes
- Einen schriftlichen Nachweis für Versicherungsfälle
Preise für unsere Dienstleistungen:
Gas-Hausschau im Zuge von Arbeiten im Haus:
- Pro Gasverbrauchseinrichtung (Gaszähler): EUR 18,80 (zzgl. MwSt.)
- Ab sechs Gasverbrauchseinrichtungen: EUR 13,80 pro Einheit (zzgl. MwSt.)
Gas-Hausschau als Einzelbegehung (gesonderte Anfahrt):
- Pro Gasverbrauchseinrichtung (Gaszähler): EUR 41,20 (zzgl. MwSt.)
- Ab sechs Gasverbrauchseinrichtungen: EUR 24,20 pro Einheit (zzgl. MwSt.)
Warum sollten Sie uns beauftragen?
Mit unserer professionellen und rechtssicheren Überprüfung erfüllen Sie nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern schützen sich auch vor potenziellen Schadensansprüchen. Lassen Sie die Gas-Hausschau regelmäßig von uns durchführen und sorgen Sie für maximale Sicherheit in Ihrem Zuhause oder Ihrer Immobilie.
Kontaktieren Sie uns jetzt, um einen Termin zu vereinbaren!
Aktuelle Förderprogramme im Überblick
1. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):
- Zuschüsse oder Kredite für Einzelmaßnahmen (z. B. Dämmung, Heizung, Lüftung).
- Komplettsanierung zum Effizienzhaus-Standard.
- Antragstellung über die KfW oder das BAFA.
2. Förderung für Solaranlagen und Wärmepumpen:
- Wärmepumpen werden derzeit mit bis zu 70 % bezuschusst.
- Photovoltaikanlagen profitieren weiterhin von der Mehrwertsteuerbefreiung.
3. Landesprogramme in Hessen:
- Hessisches Sonderprogramm für Eigenheime: Zuschüsse für nachhaltige Modernisierungen von Wohngebäuden.
- Bürgschaften für WEG: Unterstützt Finanzierungslösungen für Wohnungseigentümergemeinschaften.
Wie beantragen Sie Fördermittel?
- Energieberatung: Lassen Sie sich von einem Experten beraten, welche Maßnahmen förderfähig sind.
- Fördermittel prüfen: Informieren Sie sich über die Verfügbarkeit in Ihrer Region.
- Antrag stellen: Über die KfW, BAFA oder die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
Warum jetzt handeln?
- Viele Programme laufen zeitlich begrenzt oder haben ein begrenztes Budget.
- Die Einspeisevergütung für Solaranlagen sinkt alle sechs Monate um 1 %.
Nutzen Sie die Gelegenheit, staatliche Unterstützung zu erhalten, und setzen Sie Ihre energetischen Sanierungsprojekte kostengünstig um.
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Als erfahrene Energieberater unterstützen wir Sie bei der Auswahl der besten Förderprogramme und begleiten Sie von der Planung bis zur Umsetzung. Kontaktieren Sie uns jetzt und sichern Sie sich Ihre finanzielle Förderung!
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